Organisation der Feuerwehr

Allgemeines

Rechtsstellung der Feuerwehren in Oberösterreich

Feuerwehren sind Körperschaften öffentlichen Rechts, sie werden im gesetzlichem Auftrag tätig und besitzen Rechtspersönlichkeit. Jede öffentliche Feuerwehr in OÖ ist Mitglied des OÖ Landesfeuerwehrverbandes.

Im Einsatz ist die Feuerwehr Hilfsorgan der Behörde.

Freiwillige Feuerwehren und Berufsfeuerwehren

In Österreich sind überwiegend Freiwillige Feuerwehren beheimatet, in fast allen Städten bis hin zu den kleinsten Dörfern und Ortsteilen. Es gibt weiters (nahezu ausschließlich freiwillige) Betriebsfeuerwehren, in deren Reihen die eigenen Bediensteten ihre Betriebsanlagen und damit auch ihren Arbeitsplatz schützen helfen. Nur in den großen Landeshauptstädten Wien, Graz, Linz, Innsbruck, Salzburg und Klagenfurt gibt es Berufsfeuerwehren.

Aufgaben der Feuerwehren

  • Abwehrender Brandschutz
  • Vorbeugender Brandschutz
  • (Technische) Hilfeleistung nach Unfällen bzw. bei sonstigen Notlagen für Mensch und Tier
  • Hilfeleistung in (sonstigen) Schadens- bzw. Katastrophenfällen (Naturereignisse, technische Störfälle, Umweltschäden u.v.a.m.)
  • Hilfeleistung bei Unfällen mit gefährlichen Stoffen
  • (sonstige) Mitarbeit im Zivilschutz

Zuständigkeit für das Feuerwehrwesen

Nach der Bundesverfassung fällt das Feuerwehrwesen in Österreich in die Zuständigkeit der Bundesländer, die gesetzlichen Grundlagen finden sich daher in Landesgesetzen und -verordnungen; Trägerin der Örtlichen Feuerpolizei ist die Gemeinde, sie bedient sich hierzu der (freiwilligen) Feuerwehr.

Ausrüstung - weitgehend einheitlich

Feuerwehrfahrzeuge und -geräte werden aus öffentlichen Mitteln nur dann gefördert, wenn sie den Baurichtlinen (und Bauempfehlungen) des ÖBFV bzw. des jeweiligen Landesfeuerwehrverbandes entsprechen. Dies zwingt sowohl Lieferfirmen als auch Feuerwehren selbst, bestimmte Ausführungsvorschriften einzuhalten und die gebotene Einheitlichkeit, Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit, aber auch Wirtschaftlichkeit zu beachten.

Katastrophenhilfsdienst

Zur Vorbereitung auf überörtliche Katastrophenfälle haben die Österreichischen Feuerwehren den Katastrophenhilfsdienst (KHD-Dienst) aufgestellt. Dieser KHD-Dienst setzt sich personell und sachlich aus ausgewählten Einheiten von Feuerwehren zusammen und wird zu Großeinsätzen wie auch im Übungsfall zusammengezogen. Er besteht aus Zügen, Bereitschaften und Verbänden und ist vor allem zum Einsatz außerhalb des eigenen Verwaltungsbezirkes bestimmt: Als Grundsatz gilt, dass die örtliche Einsatzbereitschaft der hiezu eingeteilten Feuerwehren im Wesentlichen aber gewahrt bleibt.

Religion und Politik

Religion und Parteipolitik sind in der Feuerwehr tabu.

Es zählt die Kameradschaft!

Der Aufbau der Österreichischen Feuerwehr gliedert sich in folgende Abschnitte:

Österreichischer Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV)

Die Dachorganisation aller Österreichischen Feuerwehren ist der Österreichische Bundesfeuerwehrverband (ÖBFV). Seine Hauptaufgabe liegt in der Koordinierung des gesamtösterreichischen Feuerwehrwesens in den Bereichen Organisation, Ausbildung, Technik usw. Neben einer weitgehenden Vereinheitlichung in den Bereichen Organisation, Ausbildung, Feuerwehrtechnik, Uniformen uvm. erreichte der Verband vom Bund auch eine taugliche finanzielle Basis für den Ausbau des Katastrophenhilfsdienstes im gesamten Bundesgebiet.

Landesfeuerwehrverband Oberösterreich

Der Landesfeuerwehrverband OÖ besteht aus 918 Feuerwehren

Der Landesfeuerwehrverband OÖ befindet sich in Landeshauptstadt Linz

Dort befindet sich auch die Landesfeuerwehrschule wo z.b. der Lehrgang Atemschutzträger absolviert werden kann und natürlich noch viele andere.

Die Landeswarnzentale befindet sich auch im selben Gebäude von wo aus die Einsätze für ganz OÖ koordiniert werden.

Bezirks-Feuerwehrkommando Urfahr-Umgebung

Der Bezirk Urfahr-Umgebung gliedert sich in drei Abschnitte. In diesen drei Abschnitten gibt es 64 Feuerwehren.

Im Bezirksfeuerwehrkommando finden sich neben Bezirksfeuerwehrkommandant und dessen Stellvertreter die Referenten für:

  • Ausbildungswesen
  • Bewerbswesen
  • EDV-Wesen
  • Feuerwehrarzt
  • Feuerwehrkurat
  • Feuerwehr-Medizinischer-Dienst
  • Gerätewesen/Atemschutz
  • Jugend
  • Kassenwesen
  • Lotsen u. Nachrichtenwesen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Schriftwesen
  • Sprengwesen

 

Feuerwehrabschnitte

Wie schon erwähnt, gliedert sich der Bezirk Urfahr-Umgebung in drei Feuerwehrabschnitte.

Die Feuerwehr Rottenegg gehört dem Abschnitt Ottensheim an.

In jedem Abschnitt werden regelmäßig Übungen und Schulungen abgehalten um die Feuerwehrmänner und Frauen am neuersten Stand zu halten oder diese noch besser auszubilden.

Ein weiterer Aspekt der Abschnittsübungen ist das Zusammenarbeiten mit anderen Feuerwehren um im Ernstfall ein noch besseres Team abzugeben und die Professionalität am Einsatzort zu erhöhen.

 

Freiwillige Feuerwehren

In jeder Gemeinde gibt es eine oder mehrere freiwillige Feuerwehren. Zuständig für die örtliche Feuerpolizei und den Brandschutz ist die Gemeinde. Sie hat sich zur Brandbekämpfung der Feuerwehr zu bedienen.

Es werden natürlich nicht nur im Abschnitt Übungen abgehalten sondern auch in regelmäßigen Abständen in den Pflichtbereichen, um die Gegebenheiten des Ortes zu kennen (z.B. Zufahrten, Wasserentnahmestellen, Gebäude usw.) und mit den Geräten der Feuerwehr vertraut zu bleiben.